Kosten
Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz
Honorar für 60 Minuten: 90,- €
Ich führe meine Praxis als Privatpraxis,
das heisst mein Honorar wird nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.
Trauerbegleitung
Honorar für die ersten 60 Minuten: 90,- €
Honorar für Folgestunde: 70,- €
Beratung
Ich unterstütze Sie auch gerne, wenn es um Formulare, Anträge und Behördengänge geht, z.B. die Beantragung einer Pflegestufe oder eines GdB.
Meinen Aufwand rechne ich zeitanteilig ab und treffe mit Ihnen vorher eine Vereinbarung darüber. In der Regel berechne ich 60,- € für 60 Minuten Aufwand.